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10. NOVEMBER 2011

Erfolg vor Gericht gegen Universum

Im Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Box-Stall Universum Box-Promotion hat Halbmittelgewichtler Jack Culcay vor dem Landgericht Darmstadt einen Etappenerfolg erzielt. Der ungeschlagene Profi-Boxer darf weiter in den Ring steigen und muss sich nicht den Forderungen von Universum beugen.

»Das Gericht hat den Antrag von Universum auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Jack zurückgewiesen, Universum trägt die Kosten des Verfahrens«, erklärt Culcays Manager Moritz Klatten. »Jack ist daher weiterhin frei zu boxen und wird dies auch tun.« Das heißt: Universum kann keine Kämpfe des Halbmittelgewichtlers durch einstweilige Verfügungen blockieren.

In der Begründung des Urteils vertritt das Gericht zwar die Auffassung, dass der im November 2009 geschlossene Vertrag zwischen Culcay und Universum noch gültig sei, lässt aber ausdrücklich die Möglichkeit offen, dass über diese Frage in einem etwaigen Hauptsacheverfahren auch anders entschieden werden könne. Was Universum in seiner Presseerklärung als Erfolg darstellt, ist in Wahrheit nur ein sog. „obiter dictum“ (eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die die gefällte Entscheidung nicht trägt). In der Sache hat Universum zu 100% verloren.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Ein Berufungsverfahren und ein Hauptsacheverfahren sind möglich, sogar gleichzeitig. Nun hofft Klatten auf konstruktive Gespräche mit dem Boxstall. »Wir sind weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung interessiert und haben kein Interesse an gerichtlichen Auseinandersetzungen. »Warum Universum vor Gericht gezogen ist, obwohl sie offenbar nicht einmal in der Lage sind, ihre noch unter Vertrag befindlichen Boxer zu bezahlen und diesen Boxkämpfe anzubieten, ist für uns nicht nachvollziehbar.«

Mangels Veranstaltungen von Universum sieht sich Klatten im Recht: »Es ist doch nur logisch, dass wir nicht mit einem Boxstall zusammenarbeiten können, der Jack keine Kämpfe anbieten kann. Das behindert ihn in seiner Entwicklung und kommt einem Berufsverbot gleich.«